Reitanlagennutzungs-Regeln
Stand: 22.01.2021
Beim Betreten oder Verlassen der Reitbahn vergewissert man sich mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort „Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.
Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten etc. erfolgt stets in der Mitte eines Zirkels.
Auf allen Reit-, Spring- und Dressurplätzen sowie in der Reithalle gilt: Es ist von anderen Pferden immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. Zwischenraum zur Seite von mindestens 2,50 m zu halten.
Schrittreitende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag frei. Es sollte erst auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden.
Grundsätzlich hat Vorfahrt, wer auf der linken Hand reitet.
Um ein ungestörtes Reiten zu ermöglichen, sollen nicht mehr als 2 Reitlehrer gleichzeitig Unterricht geben. Wir bitten um Absprache untereinander.
Longieren eines Pferdes in der Reithalle ist nur gestattet, wenn sich nicht mehr als 3 Reiter in der Halle befinden. Wenn keine Reiter in der Bahn sind, dürfen zwei Pferde gleichzeitig longiert werden. Möglichst die Zirkellinie nach oben und unten verschieben, damit sich der Boden nicht aufwühlt. Nach dem Longieren sind die Spuren mit dem Rechen wieder zu glätten.
Solange nur ein Voltigierpferd longiert wird, ist die andere Hälfte der Reithalle für Reiter bzw. Longierer nutzbar. Der Voltigierunterricht darf allerdings nicht gestört werden. Nach dem Voltigierunterricht ist der Longierzirkel von den Voltigierkindern zu glätten.
Longieren auf den Außenplätzen ist nicht gestattet.
Springen in der Reithalle ist möglich in den im Hallennutzungsplan angegebenen Zeiten „bevorzugt Springen“ bzw. „Springstunde“. Außerhalb dieser Zeiten ist Springen nur möglich, wenn andere Reiter/Longierer gefragt werden und diese damit einverstanden sind. Vor Anreiten eines Sprunges/Parcours ist laut und deutlich „Sprung/Parcours frei“ zu rufen.
Die Sprünge müssen nach Benutzung wieder weggeräumt werden, damit:
der Boden abgezogen werden kann
Hufschlagfiguren geritten werden können
der Longierer nicht auf einer Stelle stehen bleiben muss.
Während des Voltigierunterrichts ist kein Springen erlaubt.
Freies Laufenlassen in der Reithalle und auf den Außenplätzen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Die Pferdeäpfel sind vom Reithallenboden in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Der Mistboy ist nach Nutzung wieder in der Ecke der Reitbahn zu deponieren.
Auch auf den Außenplätzen sind die Pferdeäpfel in die dafür vorgesehenen Behälter/Schubkarren zu entsorgen. Zuschauer und Trainer werden darum gebeten, die Reiter dabei zu unterstützen.
Aus Sicherheitsgründen besteht auf dem Springplatz ein Nutzungsverbot von Headset und/oder Kopfhörer.
Auf der gesamten Anlage besteht für alle Hunde Leinenpflicht.
Auch auf der Reitanlage gelten Sicherheits- und Höflichkeitsregeln:
Rücksicht, Vorsicht, Nachsicht
Rücksicht nehmen auf junge Pferde und unerfahrene Reiter
Vielen Dank!
Der Vorstand des RuFV WI-Erbenheim